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Monitoringprogramme

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 21.10 - Chemische Überwachung Abwasser

Stand: 26.03.2021



Kartenlayer: Indirekteinleiter § 93 LWG


Kartenlayer: Direkteinleiter § 94 LWG/AbwAG

 

EU-Berichtspflicht nach:

Kommunale Abwasser-Richtlinie (91/271/EWG)

Gesetzlicher Hintergrund

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
  • Landeswassergesetz (LWG).
  • Abwasserabgabengesetz (AbwAG).
  • Abwasserverordnung (AbwV).
  • Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
  • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen.

Zugehörigkeit des Monitoringprogramms zu nationalen / internationalen Netzwerken

nein


Ziele

  • Überwachung von Abwassereinleitungen nach §§ 93 und 94 LWG zur Überwachung wasserrechtlicher Bescheide der Bezirksregierungen oder der Unteren Wasserbehörden.
  • Erhebung der Abwasserabgabe.

Beschreibung

  • Messstellen und Grenzwerte werden aus DEA ins LIMS importiert.
  • Überwachungshäufigkeiten werden mit den Oberen und Unteren Wasserbehörden abgesprochen.
  • Grenzwertverletzungen werden direkt mitgeteilt.
  • Allgemeine Ergebnismitteilungen erfolgt über Datenbankkopplungen.

Anzahl Messpunkte

1650 Abwasser Direkteinleiter §94 LWG/AbwAG
922 Abwasser Indirekteinleiter §93 LWG


Verteilung der Messpunkte

landesweit


Parameter

  • Untersuchungsumfang nach AbwV und AbwAG.
  • Sonderanforderungen bei schlechtem chemischen Zustand von Gewässern, dann entsprechender Umfang nach OGewV .

Beginn der Messungen

Direkteinleiter seit LANUV Gründung, vorher StUÄ
Indirekteinleiter seit 2012


Messrhythmus

0 - 24 Proben jährlich pro Messstelle, je nach Anforderung der zuständigen Wasserbehörde


Messsmethode

Diskrete Probenahme / Einzelerhebung


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Auftragsmanagement
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-6318
 

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