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Monitoringprogramme

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 16.02 - Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzgesetz

Stand: 23.03.2021



Kartenlayer: Messpunkte für In-Situ-Messungen des Bodens


Kartenlayer: Probenahmeorte für Lebens- und Futtermittel, Trink-, Grund-, Oberflächen- und Abwasser, Klärschlamm, Boden und Pflanzen

 

EU-Berichtspflicht nach:

RL 2013/59/Euratom

Gesetzlicher Hintergrund

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz) (StrlSchG)

Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom


Zugehörigkeit des Monitoringprogramms zu nationalen / internationalen Netzwerken

Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS)


Enthaltene Überwachungsnetzwerke

Gemäß §162 StrlSchG wird die Radioaktivität ermittelt

  • in Lebensmitteln und Futtermitteln,.
  • im Trinkwasser, im Grundwasser und in oberirdischen Gewässern,.
  • in Abwässern, im Klärschlamm,.
  • im Boden und in Pflanzen sowie.
  • an der Bodenoberfläche per In-Situ-Messungen.

Ziele

Die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt erfolgt zum Schutz der Bevölkerung. Die ermittelten Messdaten sollen eine Beurteilung ermöglichen, in welchem Maße der Mensch und die Umwelt ionisierender Strahlung durch Kontaminationen ausgesetzt sind.


Beschreibung

In Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl wurde 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) erlassen, das die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt zum Schutz der Bevölkerung regelte. Im Jahr 2017 trat das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft, welches das StrVG ablöste. Die Durchführung des Messprogramms ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem (AVV IMIS) geregelt. Sie unterscheidet zwischen Routinebetrieb und Intensivbetrieb, z.B. bei einem radiologischen Ereignisfall. Häufigkeit und Anzahl der Probenentnahmen und Messungen sowie die Art der Messungen werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) festgelegt. Die im LANUV NRW integrierte amtliche Messstelle ist zum einen zuständig für das Gebiet des Regierungsbezirks Köln. Jährlich werden hier flächendeckend radiologische Untersuchungen an Lebens- und Futtermitteln, Trink-, Grundwasser und oberirdische Gewässer (außer Bundeswasserstraßen), Abwasser, Klärschlamm, Boden und Pflanzen durchgeführt. Die ermittelten Messdaten werden über das Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS) an die Zentralstelle des Bundes (Bundesamt für Strahlenschutz) übermittelt. Zum anderen kommt in der Messstelle auch ein mobiles In-Situ-Messsystem innerhalb Nordrhein-Westfalens zum Einsatz, das direkt vor Ort die Radioaktivität in und auf dem Boden misst. Die Messergebnisse können noch vom Gelände aus mittels Mobilfunk an die zuständige Bundesleitstelle übermittelt werden.


Anzahl Messpunkte

ca. 80 Probenahmeorte im Regierungsbezirk Köln und 75 In-Situ-Messpunkte in Nordrhein-Westfalen


Verteilung der Messpunkte

möglichst flächendeckend


Parameter

  • Gammaspektrometrie.
  • In-Situ-Messungen.
  • Strontiumanalysen.
  • Tritiumanalysen.

Beginn der Messungen

1986

Messrhythmus

abhängig vom Umweltbereich: monatlich bis jährlich


Messsmethode

Regelmäßige Datenerhebung


Link

http://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/bfs/umwelt/imis.html


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Umweltradioaktivität und Überwachung kerntechnischer Anlagen, Licht, EMF, Geräusche und Erschütterungen
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-2339
 

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