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 15.02 - Monitoring "EU-Vogelarten"

Stand: 11.03.2021


 

EU-Berichtspflicht nach:

Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)

Gesetzlicher Hintergrund

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)


Zugehörigkeit des Monitoringprogramms zu nationalen / internationalen Netzwerken

Die EU-Mitgliedstaaten überwachen die Bestände der Vogelarten des Anhangs I und nach Art. 4 (2) der VogelSch-RL und berichten darüber alle sechs Jahre an die EU-Kommission. Bundesweit wird die Erarbeitung des nationalen Berichts vom Bundesamt für Naturschutz koordiniert.


Enthaltene Überwachungsnetzwerke


Ziele

Ermittlung und Dokumentation der landesweiten Bestände und Bestandstrends der besonders artenschutzrelevanten Vogelarten, insbesondere der Vogelarten der EG-VSchRL (laut Anhang I und Art. 4 Abs. 2).


Beschreibung

Es erfolgt eine Bestandsdokumentation der für NRW artenschutzrelevanten Arten des Anh. I und des Art. 4 (2) der EG-VogelSch-RL sowie einiger weiterer streng geschützter, bestandsgefährdeter bzw. koloniebrütender Vogelarten. Die Bestandserhebungen erfolgen in EU-Vogelschutzgebieten, weiteren Schutzgebieten und in der Normallandschaft (Stichproben, z.B. ÖFS) mit standardisierten Erfassungsmethoden. Datenerfassung teilweise in Kooperation mit Dritten (Biologische Stationen NRW, Nordrhein-Westfälische Ornithologen-Gesellschaft).


Anzahl Messpunkte

Anzahl der Untersuchungsflächen artbezogen verschieden. Bei sehr seltenen Arten Totalerfassung in NRW.


Verteilung der Messpunkte

Landesweite Erfassung, regionale Verteilung der Untersuchungsflächen.


Parameter

Anzahl der Brutreviere (Brutpaare) pro Untersuchungsfläche bzw. pro EU-Vogelschutzgebiet


Beginn der Messungen

In einigen Gebieten seit Mitte der 1980er Jahre, verstärkt und über alle relevanten Gebiete koordiniert seit Anfang der 2000er Jahre.


Messrhythmus

Artspezifisch zwischen 1 und 10 Jahren, i.d.R. alle 1, 3 oder 6 Jahre


Messsmethode

Kontinuierliche Datenerhebung


Link

Standarddatenbögen mit Beständen der Vogelarten sowie Karten der Vogelschutzgebiete:
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/vsg

Bestände der planungsrelevanten Vogelarten:
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/liste


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutzzentrum
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305- 3412
 

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Monitoring, Effizienzkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-3104

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