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EU-Berichtspflicht nach:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)Gesetzlicher Hintergrund
Ziele
Ermittlung des Erhaltungszustandes der FFH-Arten in den biogeographischen Regionen (atlantisch / kontinental).
Beschreibung
Es erfolgt eine Bestandsaufnahme der FFH-Arten, dabei werden eine festgelegte Anzahl von Stichproben nach standardisierter Erfassungs- und Bewertungsmethode untersucht. Die Ergebnisse werden in das bundesweite FFH-Artenmonitoring integriert.
Anzahl Messpunkte
ca. 850 Stichprobeneinheiten
Verteilung der Messpunkte
Landesweite Erfassung, nach biogeographischen Regionen, zufallsverteilt
Parameter
FFH Arten (ca. 95), für jede Art werden die Hauptparameter
- Habitatqualität.
- Zustand der Population.
- Beeinträchtigung.
ermittelt
Messrhythmus
Artspezifisch zwischen 2 und 6 Jahren
Messsmethode
Kontinuierliche Datenerhebung
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutzzentrum
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-3311