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Monitoringprogramme

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 15.01 - FFH-Artenmonitoring

Stand: 11.03.2021


 

EU-Berichtspflicht nach:

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)

Gesetzlicher Hintergrund


Ziele

Ermittlung des Erhaltungszustandes der FFH-Arten in den biogeographischen Regionen (atlantisch / kontinental).


Beschreibung

Es erfolgt eine Bestandsaufnahme der FFH-Arten, dabei werden eine festgelegte Anzahl von Stichproben nach standardisierter Erfassungs- und Bewertungsmethode untersucht. Die Ergebnisse werden in das bundesweite FFH-Artenmonitoring integriert.


Anzahl Messpunkte

ca. 850 Stichprobeneinheiten


Verteilung der Messpunkte

Landesweite Erfassung, nach biogeographischen Regionen, zufallsverteilt


Parameter

FFH Arten (ca. 95), für jede Art werden die Hauptparameter

  • Habitatqualität.
  • Zustand der Population.
  • Beeinträchtigung.

ermittelt


Messrhythmus

Artspezifisch zwischen 2 und 6 Jahren


Messsmethode

Kontinuierliche Datenerhebung


Link

https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/infosysteme/fundortkataster


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutzzentrum
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-3311
 

 © LANUV NRW 2021

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